Corona und Maskenpflicht: Behindertenbeauftragter ruft Wirtschaft zu Rücksichtnahme gegenüber Menschen mit Behinderungen auf

Joachim Leibiger: Menschen mit Behinderungen nicht auf Arztgebühren für Atteste sitzen lassen!

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, hat heute darauf hingewiesen, dass es Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Verständigungsschwierigkeiten nach § 6 Absatz 3 Nr. 2 der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Der Beauftragte reagiert damit auf ihm bekannt gewordene Vorfälle aus dem Handel, wo Menschen mit Behinderungen trotz vorgezeigten ärztlichen Attests nicht in Handelsgeschäfte eingelassen wurden.

Der Beauftragte zeigte sich äußerst befremdet über ein derart diskriminierendes Verhalten:

„Die Corona-Pandemie ist nach wie vor gegenwärtig. Das sichtbarste Zeichen ist und bleibt der von vielen Menschen vorbildlich getragene Mund-Nasen-Schutz. Allerdings gibt es auch zahlreiche Menschen, die eine solche Bedeckung wegen ihrer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen oder − wie beispielsweise gehörlose Menschen − aus Gründen der Verständigung nicht tragen können. Um das zu beweisen, ist in der Regel eine vom Haus- oder Facharzt ausgestellte Bescheinigung erforderlich und ausreichend. Wenn nun Menschen in einem Geschäft, beim Friseur oder in der Gaststätte ein derartiges Attest vorzeigen, sollte dies akzeptiert werden. Alles andere ist rücksichtslos und eine nicht erlaubte Diskriminierung, die ernsthafte rechtliche Konsequenzen bis hin zu Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen haben kann. Ich rufe daher den Handel, das Handwerk und die Gastronomie auf, Menschen mit einer derartigen Befreiung zu bedienen. Denn auch Menschen mit Behinderungen sind Kunden, die ihr Geld gern vor Ort ausgeben und damit die regionale Wirtschaft stützen.“

Der Landesbehindertenbeauftragte machte zudem darauf aufmerksam, dass gesetzlich krankenversicherte Menschen nun plötzlich zu Privatpatienten würden, wenn sie von ihrem Arzt eine Befreiung von der Maskenpflicht attestiert haben möchten. Viele Ärzte verhielten sich sehr mitmenschlich und verlangten dafür kein Geld. Allerdings gebe es auch andere Beispiele, die man ernst nehmen müsse. „Es kann aber nicht sein“, so der Beauftragte, „dass Menschen mit Behinderungen zusätzlich zu den vielen Entbehrungen der letzten Wochen auch dieses Attest noch selber bezahlen müssen, denn das ist ein benachteiligendes Sonderopfer! Ich fordere die Landesregierung auf, Menschen mit Behinderungen nicht auf den Arztgebühren sitzen zu lassen. Stattdessen plädiere ich für Verhandlungen mit der kassenärztlichen Vereinigung, damit für die ärztlichen Vergütungen Mittel aus dem Corona-Sondervermögen bereitgestellt werden.“

Kontakt:
Markus Lorenz
Stellvertreter und Pressesprecher