Inklusion im Landtag: Landesbeauftragter begrüßt Staatsziel und warnt vor Gesetzesblockade

Joachim Leibiger: Glaubwürdigkeit der Behindertenpolitik auf dem Prüfstand

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, hat im Zusammenhang mit der heute im Thüringer Landtag ab 14 Uhr stattfindenden öffentlichen Anhörung zur Verankerung des Staatsziels Inklusion in der Thüringer Verfassung seine Unterstützung für diese Initiative der Koalitionsfraktionen signalisiert. Gleichzeitig äußerte er sich besorgt, dass ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für mehr Barrierefreiheit und zur Stärkung des Landesbeauftragten bei Teilen von Rot-Rot-Grün auf Widerstand stößt.

Der Beauftragte äußerte sich wie folgt:

„Ich begrüße es sehr, dass sich heute der Verfassungsausschuss mit der Verankerung des Staatsziels Inklusion befasst. Der Gesetzesantrag von Rot-Rot-Grün findet meine ungeteilte Unterstützung, da wir damit eine zeitgemäße Grundlage für das Agieren aller Staatsgewalt gegenüber Menschen mit einer Behinderung haben. Die Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention wäre ein sehr fortschrittliches Novum in einer Landesverfassung. Andererseits müssen wir auf gesetzlicher Grundlage weitere Schritte für mehr Teilhabe, Barrierefreiheit und Rechtsdurchsetzung gehen. Dies wird mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gelingen, wie die öffentliche Anhörung von Vereinen und Verbänden gezeigt hat. Deshalb rufe ich die Koalitionsfraktionen dazu auf, dieser Initiative zuzustimmen und nicht an Besoldungsfragen scheitern zu lassen. Alles andere wäre nicht glaubwürdig und liefe auf eine unnötige Verzögerung oder gar Blockade des dringend von den Menschen erwarteten Gesetzes hinaus!“

Der Landesbeauftragte erinnerte daran, dass im Zuge der Beratungen zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes im Jahre 2019 eine Gleichbehandlung der Landesbeauftragten bei der Besoldung von den Koalitionsfraktionen angekündigt wurde, sobald der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen im Landtag angesiedelt sei. Die Glaubwürdigkeit dieser Ankündigung stehe nun auf dem Prüfstand. Die Vereine und Verbände empfänden es als Diskriminierung, wenn der Landesbeauftragte zwar eine Reihe neuer Aufgaben übernehmen dürfe, etwa eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit aufbauen solle, aber gleichzeitig besoldungsrechtlich schlechter gestellt sei. Dies habe auch Folgen für die Gewinnung und Haltung qualifizierten Fachpersonals. Der Beauftragte blickte auf die entscheidende Abstimmung im Sozialausschuss am 3. Dezember 2020, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, voraus und rief alle am sogenannten Stabilitätspakt beteiligten Fraktionen auf, den Weg für ein modernes Inklusionsgesetz frei zu machen.

Hintergrund:
Die vom Landesbeauftragten erwähnten Gesetzentwürfe von Rot-Rot-Grün und der CDU finden sich in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags.

Markus Lorenz
Stellvertreter und Pressesprecher