Terminankündigung
Landesbehindertenbeauftragter beruft Landesbehindertenbeirat im Thüringer Landtag
Am 1. Juli 2020 ernennt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger die künftigen Mitglieder des Landesbeirates im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung. Landtagspräsidentin Birgit Keller und die Thüringer Ministerin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Heike Werner werden Grußworte an die Teilnehmenden richten.
Am 1. Juli trifft sich der neue Landesbehindertenbeirat des Freistaats (LBB) zu seiner ersten konstituierenden Sitzung in Erfurt. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger wird die Mitglieder ernennen und die Mitgliedsurkunden überreichen.
Der Landesbeauftragte betont die wichtige Rolle des Gremiums: „In meiner Arbeit als Beauftragter ist der Landesbeirat ein zentrales beratendes Gremium und ein wichtiger Partner auf dem Weg zu mehr Inklusion und Teilhabe im Freistaat.
In enger Zusammenarbeit bringen wir zentrale Ziele wie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen weiter voran. Die feierliche Berufung der neuen Mitglieder im Plenarsaal unterstreicht die Bedeutung des LBB.“
- Termin: Mittwoch, 1. Juli 2020, 13:00 – 14:15 Uhr
- Ort: Thüringer Landtag, Plenarsaal, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen. Für den Zutritt zum Landtagsgebäude ist eine Akkreditierung erforderlich. Zudem bitten wir, die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen des Thüringer Landtags zu beachten .
Hintergrund:
Der Landesbehindertenbeirat (LBB) arbeitet auf der Grundlage von § 21 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in der Fassung vom 30. Juli 2019. Durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 2019 wurde die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates völlig neu strukturiert.
So wechselte der Vorsitz und die Ansiedlung des Beirates vom Thüringer Sozialministerium zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und damit in die Zuständigkeit des Thüringer Landtags. Neu ist zudem, dass nur diejenigen Mitglieder stimmberechtigt sind, die unmittelbare Vertreter von Interessenverbänden von Menschen mit Behinderungen sind.
Darüber hinaus gehören dem Landesbeirat auch nicht stimmberechtigte Mitglieder aus Landes- und Kommunalpolitik, Kammern und Gewerkschaften an.
Der LBB kann Empfehlungen für die Arbeit der Landesregierung geben.
Pressekontakt:
Markus Lorenz
Stellvertreter und Pressesprecher