Thüringer Landesbehindertenbeirat hat sich konstituiert
Behindertenbeauftragter sieht neue Qualität der Partizipation an Behindertenpolitik
Erfurt - Thüringens Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger hat heute im Plenarsaal des Thüringer Landtages die konstituierende Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung geleitet. In Gegenwart von Landtagspräsidentin Birgit Keller und Sozialministerin Heike Werner überreichte der Beauftragte die Berufungsurkunden und stellte den Entwurf einer Geschäfts- und Wahlordnung vor.
Joachim Leibiger äußerte sich im Nachgang zur Bildung des Beirates:
„Der Landesbehindertenbeirat ist das wichtigste zivilgesellschaftliche Gremium zur Erörterung und Beratung in allen Fragen, die für eine inklusive Gesellschaft von Bedeutung sind. Ob es um Bildung, Arbeit, Bauen, Verkehr, Digitales oder Corona geht, der Beirat ist gefragt, wenn die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gestaltet werden.“
Dem Beauftragten war es darüber hinaus wichtig, dass das Gremium nun mit ihm als Vorsitzenden in „das Zentrum des politischen Geschehens auf Landesebene, den Thüringer Landtag“ gerückt ist und nur Vertreter von Verbänden der Menschen mit Behinderungen stimmberechtigt sind. Leibiger sieht eine „neue Qualität der Partizipation an Behindertenpolitik“. Der Beirat habe mehr Unabhängigkeit und Durchschlagskraft, zumal mit den Landtagsfraktionen und Vertretern von Ministerien und Kommunen auch die politisch maßgeblichen Akteure an Bord seien.
Hintergrund:
Der Landesbehindertenbeirat (LBB) arbeitet auf der Grundlage von § 21 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in der Fassung vom 30. Juli 2019. Durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 2019 wurde die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates völlig neu strukturiert.
So wechselte der Vorsitz und die Ansiedlung des Beirates vom Thüringer Sozialministerium zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und damit in die Zuständigkeit des Thüringer Landtags. Neu ist zudem, dass nur diejenigen Mitglieder stimmberechtigt sind, die unmittelbare Vertreter von Interessenverbänden von Menschen mit Behinderungen sind.
Darüber hinaus gehören dem Landesbeirat auch nicht stimmberechtigte Mitglieder aus Landes- und Kommunalpolitik, Kammern und Gewerkschaften an.
Der LBB kann Empfehlungen für die Arbeit der Landesregierung geben.
Kontakt:
Markus Lorenz
Stellvertreter und Pressesprecher