Behindertenbeauftragte aus Bund und Ländern fordern bundesweit eine qualitativ hochwertige, inklusive Schulbildung
Positionspapier zur inklusiven schulischen Bildung am 9.12. veröffentlicht
Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet Deutschland ein inklusives Schulsystem sicherzustellen. Gemäß der Konvention haben Menschen mit Behinderungen daher das Recht auf eine diskriminierungsfreie inklusive Beschulung (Art. 5 UN-BRK, Art.3 Abs.3 S.2 GG).
In ihrer Presseinformation zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember stellen die Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern jedoch fest, dass das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt werde.
Dies zeigten aktuelle Zahlen der Kultusminister-Konferenz (KMK), wonach die Förderschulbesuchsquote zwischen 2020 und 2022 nur leicht von 4,7% auf 4,3% gesunken ist.
Alarmierend sei insbesondere, dass von den Schülern und Schülerinnen, die im Jahr 2020 die Bildungsgänge an Förderschulen beendeten, rd. 73% die Schule ohne Hauptschulabschluss verließen (vgl. KMK-Statistik).
Zwar seien einige Bundesländer bei der Transformation zu einem inklusiven Schulsystem bereits auf einem guten Weg, bundesweit betrachtet existierten aber weiterhin „Dualstrukturen, bestehend aus einem höchst ausdifferenzierten Förderschulsystem und inklusiv ausgerichteten allgemeinen Schulen.“, so die Behindertenbeauftragten. Sie forderten stattdessen, Inklusion als Qualitätsmerkmal eines durchlässigen und demokratischen Schulsystems festzuschreiben.
Um Inklusion in der schulischen Bildung einschließlich Erziehung, Betreuung und Förderung fest zu verankern, bedürfe es über die Verpflichtungen aus der UN-BRK hinaus „Regelungen in den Landesgesetzen, die explizit zur Inklusion verpflichten. Das Kernziel muss die allgemeine Schule mit sonderpädagogischer Grundversorgung sein, die wirksame Kooperationen in multiprofessionellen Teams beinhaltet.“, erklärten die Bundes- und Landesvertreter und stellten einen fünf Schritte umfassenden, komplexen Forderungskatalog auf.
In ihrem Positionspapier vom 09.12.2022 fordern die Beauftragten von Bund und Ländern im Einzelnen: eine hochwertige inklusive Bildung zu gewährleisten; die Transformation von Förderschulen hin zu allgemeinen Schulen zügig und strukturiert voranzubringen; eine unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel zu gewähren; Inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht auszustatten sowie die bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit der Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.
Thüringens Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Joachim Leibiger wird das Papier für weitere Gespräche mit Bildungspolitikern in Thüringen verwenden.