TA-Artikel zu „Lücken in der Mitbestimmung“ erschienen
In ihrem Beitrag vom 18. Januar beschäftigt sich die TA mit dem Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem Signal, welches über das eigentliche Thema hinaus von der Entscheidung ausgehe. Ausgangspunkt für das Urteil war eine Klage von teils Schwerstbetroffenen. Aus Sicht des stellvertretenden TLMB Markus Lorenz kommt diesem Umstand erhebliche Bedeutung zu: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird weit über das Triage-Thema hinaus auf die Gesetzgebung wirken." Denn sie berühre die Frage welchen Platz Menschen mit Behinderung und ihre Expertise haben. Die Gesellschaft, das sei deutlich geworden, habe nur ein unklares Bild von ihren Belangen, so Lorenz weiter im Gespräch mit der Zeitung.
Joachim Leibiger ergänzte, dass die nun folgende gesetzliche Regelung ebenfalls unter Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessensverbände erfolgen müsse. Das Beispiel lasse sich auch auf die Landesebene übertragen. Beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen würden die Interessen von Menschen mit Behinderungen noch zu wenig berücksichtigt. Eine Aufnahme der Frage, ob diese tangiert seien oder nicht, in den entsprechenden Prüfkatalog würde Abhilfe schaffen und die Interessen von Menschen mit Behinderungen stärken.