TLMB trifft Spitzen der Thüringer Kommunen zum Erfahrungsaustausch über den Stand der kommunalen Aktionspläne
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen sucht das direkte Gespräch mit den Landrätinnen und Landräten sowie den Stadtoberhäuptern zur örtlichen Maßnahmenplanung
Bei seinen Besuchen in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Thüringen, zuletzt bei Landrat Andreas Heller (CDU) im Saale-Holzland-Kreis, verschafft sich der Thüringer Landesbeauftragte derzeit ein Bild über den Ist-Stand der Behindertenpolitik vor Ort sowie die kurz- und mittelfristig geplante Umsetzung des Thüringer Maßnahmenplans zur UN-Behindertenrechtskonvention.
Zuvor war Joachim Leibiger bereits zu Gast im Kyffhäuserkreis, wo er mit Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD) und dem dortigen Sozialplaner Martin Pollack über erreichte Meilensteine und künftige Vorhaben für mehr Inklusion diskutierte.
In den Gesprächen mit den Spitzen der Kommunen geht es um Konkretes wie die Barrierefreiheit in Stadt und Land, die Stellung der kommunalen Behindertenbeauftragten sowie insbesondere um den Ist-Stand bei der Umsetzung des jeweiligen kommunalen Aktionsplans.
Nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung hat jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt in Thüringen bis Ablauf des Jahres einen solchen Maßnahmenplan für die eigene Region vorzulegen. Im Falle der großen Städte wie Jena, Erfurt oder Weimar sind bestehende und teils veraltete Pläne zu aktualisieren und zu überarbeiten.
Um die Kommunen in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen, wird der TLMB gemeinsam mit dem Institut für kommunale Planung und Entwicklung e. V. (IKPE) am 6. November 2023 in Erfurt den Fachtag „Teilhabe vor Ort – kommunale Wege zur Inklusion“ ausrichten.
Hintergrund:
Thüringen gliedert sich in 18 Landkreise und 5 kreisfreie Städte, in denen insgesamt 2,2 Millionen Menschen leben. Etwa ein Fünftel der Bürgerinnen und Bürger lebt mit einer Behinderung.
Nach § 6 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Maßnahmenpläne zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2023 vorzulegen.