Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen übergibt 4. Tätigkeitsbericht im Thüringer Landtag
Presseeinladung, 25.04.2024
Am 30.04.2024 wird der Thüringer Landesbeauftragte Joachim Leibiger seinen Tätigkeitsbericht für die 4. Berichtsperiode 2019 – 2023 an Ministerpräsident B. Ramelow sowie den Vizepräsidenten des Thüringer Landtags D. Bergner übergeben. Mitglieder der Interessenvertretungen und weiterer Gremien werden erwartet.
Der TLMB legt am 30.04.2024 seinen nunmehr 4. Tätigkeitsbericht vor. Die aktuelle Publikation beleuchtet seine Arbeit der vergangenen 5 Jahre sowie die Anstrengungen seines Teams auf dem Weg zur Umsetzung des UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen.
Die Kapitelschwerpunkte reichen von „Krisen und Brennpunkten“ sowie „Rechtliche Rahmenbedingungen“ über die „Inklusive Bildung“ und die Inklusion am „Arbeitsmarkt“ bis hin zur Netzwerkarbeit des Landesbeauftragten. Den seiten- und bedeutungsmäßig größten Raum nimmt das Kapitel zur „Barrierefreiheit“ ein.
Jeder einzelne Themenabschnitt wird durch anonymisierte Einzelfälle untersetzt und schließt mit komprimierten Empfehlungen an die Politik ab.
Im Schlusskapitel „Inklusion ohne Illusion!?“ des rund 170 Seiten starken Berichts fasst der Landesbeauftragte seine Kritik an der mangelhaften Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland zusammen: „Das Ziel, Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Kontext, barrierefrei zu entwickeln, wird nur halbherzig umgesetzt.“
Zudem weist Joachim Leibiger auf den Zusammenhang zwischen gelebter Inklusion und einer demokratischen Gesellschaft hin und fordert Bund, Länder und Kommunen auf, „…sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.“
Neben Ministerpräsident B. Ramelow und Landtags-Vize D. Bergner werden Gäste aus dem Landesbehindertenbeirat (LBB), der LAG der kommunalen Behindertenbeauftragten sowie der Arbeitsgruppe 8 zum Thüringer Maßnahmenplan erwartet.
Hintergrund:
Die regelmäßige und verpflichtende Herausgabe eines Tätigkeitsberichtes ergibt sich für den TLMB aus dem Thüringer Inklusionsgesetz (ThürGIG). Mit dieser mindestens einmal in der laufenden Legislaturperiode vorzulegenden Publikation hat er dem Thüringer Landtag wie auch der Thüringer Landesregierung über seine Arbeit zu berichten.
Ort: Foyer des Landtagshochhauses, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
Datum: 30.04.2024
Beginn/Dauer: 15:00 Uhr – 16:00 Uhr
Es wird um Voranmeldung bis zum 26.04.2024 gebeten. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Katharina von der Gönna