Wo bleibt der Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen?
Fragt die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer aktuellen Pressemitteilung
Berlin, 30. Juni 2023, Pressemitteilung Nr. 1/2023
Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten. Bislang wurde hierzu noch nichts vorgelegt und kein Austausch mit den zu beteiligenden behindertenpolitischen Verbänden begonnen.
Der Inklusionsbeirat mahnt daher die Umsetzung des Koalitionsvertrags eindringlich an und fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, zügig das geplante Vorgehen mit den Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen gemeinsam festzulegen und die eigentliche Arbeit am Aktionsplan aufzunehmen, damit der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland endlich verbessert wird.
Zum vollständigen Positionspapier "Aktionsplan Gesundheit"
(Quelle: Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention)
Hintergrundinformation:
Der Inklusionsbeirat ist das zentrale Gremium der „Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention“. Mitglieder des Inklusionsbeirates sind Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Deutschland. Sie repräsentieren einen Großteil der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und bringen ihre Expertise in den politischen Diskurs ein. Die staatliche Koordinierungsstelle ist angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.