Assistenzhundeverordnung (AHundV) tritt zum 01. März in Kraft

Seit 2021 haben Assistenzhunde-Teams Zutritt zum Einzelhandel, zu Gastronomie, Friseuren sowie weiteren Anlagen und Einrichtungen, die "typischerweise der Allgemeinheit zugänglich" sind – "auch wenn Hunde sonst verboten sind." Dies schreibt das Teilhabestärkungsgesetz vor. Etwaige Ausnahmen aufgrund erhöhter Hygieneauflagen oder ähnliches sind ausführlich zu begründen. Die neue Verordnung, die ab dem 01. März in Kraft ist, regelt die Einzelheiten. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind häufige Fragen und Antworten zum Thema Rechte und Anforderungen an Assistenzhunde und Halter zusammengestellt. (Quelle: BMAS; Deutsches Studierendenwerk)

Assistenzhundeverordnung 

FAQ des BMAS zu den Regelungen im BGG zu Assistenzhunden