Flüchtlingsrat Thüringen e.V. beklagt in seiner aktuellen Pressemitteilung die Situation von Geflüchteten mit Behinderung:
"Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderung in Thüringen ist miserabel!"
Erfurt, 5. Mai 2022
Zum europäischen Protesttag für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2022 fordert der Flüchtlingsrat ein adäquates System zur bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Behinderung. Zuletzt machten mehrere Betroffene Diskriminierungserfahrungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, die dort monatelang ausharren müssen, bis ein barrierefreier Wohnraum für sie in einem Thüringer Landkreis/ kreisfreien Stadt gefunden wird. Die durchschnittliche Dauer des Aufenthalts in der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl beträgt circa 2 Monate. Doch bei Menschen mit Behinderungen trifft das nicht zu, wie verschiedene Fälle zeigen. Im Februar 2022 konnte erst nach über einem Jahr ein Mann im Rollstuhl in einen Landkreis verteilt werden. Aktuell zeigt nun ein weiterer Fall, dass dies keine Ausnahme beim Umgang mit Menschen mit Behinderung ist. Die junge Familie Ahmadi sitzt bereits seit über 6 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung fest. Die Mutter, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, der Ehemann und ein junges Kind beklagen, seitdem keine ausreichende medizinische Versorgung erhalten zu haben.
Regelmäßig seien sie von Verantwortlichen auf eine Versorgung nach der ‚Verteilung‘ in einen Thüringer Landkreis vertröstet wurden. Der Familienvater Herr Ahmadi sagt dazu: „Uns und unserem Kind geht es hier nicht gut. Wir brauchen dringend fachärztliche Behandlung, doch wir werden nur vertröstet. Angeblich gibt es keine Wohnung für uns, doch andere Geflüchtete wurden bereits verteilt. Wir fühlen uns diskriminiert, wie Flüchtlinge zweiter Klasse.“
Martin Arnold vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. ergänzt dazu: „Die Erstaufnahme in Suhl ist sicher nicht der angemessene Ort, um Geflüchtete mit Behinderungen dauerhaft zu versorgen. Laut der EU-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland verpflichtet, bei Menschen mit Behinderung eine adäquate medizinische Versorgung und Teilhabe zu gewährleisten. Im Umgang mit Geflüchteten jedoch wird dies allzu oft außer Acht gelassen.“ „Für die Betroffenen ist es eine lange Tortur mit ungewissem Ende, denn offensichtlich gibt es kein funktionierendes System zur Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderung in Thüringen“, so Arnold abschließend.