Ausschreibung: Thüringer Inklusionspreis 2025 − „Gemeinsam MitEinander“
Hintergrund
Zur Stärkung der inklusiven Gesellschaft im Freistaat Thüringen wird in diesem Jahr der 2. Thüringer Inklusionstag veranstaltet. Mitveranstalter ist neben dem Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen (TLMB) auch das Referat Behindertenpolitik im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Der Inklusionstag ist in diesem Jahr erstmalig in den Thüringentag 2025 eingebunden, der vom 02.-04. Mai 2025 in Gotha stattfindet.
In diesem Rahmen möchte der TLMB wieder den Inklusionspreis unter dem Motto „Gemeinsam MitEinander“ ausloben.
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 für Deutschland gilt, wurde ein wichtiger Impuls gesetzt, um den Gedanken der Inklusion im gesellschaftlichen Leben zu verankern. Inklusion bedeutet, dass es Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens möglich ist, teilzuhaben und selbstbestimmt zu leben. Wenn alle Menschen selbstverständlich dazugehören, dann können wir von gelebter Inklusion sprechen.
Was ist das Ziel?
Mit dem Inklusionspreis möchte der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen herausragende und innovative Projekte und Initiativen auszeichnen. Die Auszeichnung richtet sich an Vorhaben, die aufzeigen, wie Inklusion gemeinsam gelingen kann.
Wer kann sich bewerben?
Ganz konkret werden solche Vorhaben gesucht, die Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenbringen und damit neue Wege des Miteinanders gehen. Dies kann in den verschiedensten Kontexten angesiedelt sein: im Beruf, in der Freizeit, in der Nachbarschaft, in der Schule oder im Verein. Es können Vorhaben vorgeschlagen werden, die in beispielhafter Form die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Umfeld ermöglichen.
Lokale Konzepte wie z.B. kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK sind ebenfalls denkbar und können entsprechend eingereicht werden.
Bewerben können sich:
Im Freistaat Thüringen angesiedelte
- freie und öffentlich-rechtliche Organisationen/Körperschaften/Stiftungen, Einrichtungen und Dienste
- Vereine, Initiativen, Projekte und Netzwerke
- Hilfsorganisationen, Selbsthilfeorganisationen
- Betriebe, Firmen und Unternehmen
Private Einzelpersonen sind nicht zugelassen. Einreichende können mit dem eigenen Projekt teilnehmen oder geeignete Projekte und Initiativen anderer benennen, die sie für preiswürdig erachten.
Es können nur laufende Vorhaben und Initiativen eingereicht werden. Ein Preisgeld für die weitere inhaltliche Unterstützung der Projekte wird ausgelobt.
Wer entscheidet über die Preisvergabe?
Über die Vergabe des „Gemeinsam MitEinander“- Preises des TLMB entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtswegs. Diese Jury ist durch stimmberechtigte und nicht-stimmberechtigte Mitglieder des Landesbehindertenbeirats (LBB) besetzt.
Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die Bewerbungen die Kriterien örtliche Präsenz, gesellschaftliches Engagement, Innovation, Partizipation, Kreativität und Nachhaltigkeit erfüllen. Partnerschaftliche Kooperationen werden bei der Entscheidung besonders berücksichtigt. Gleiches gilt für Projekte, die das Bewusstsein für Menschen mit seltenen, öffentlich kaum wahrgenommenen Behinderungen fördern.
Die Jury wählt unter allen Einsendungen die Projekte aus, die den Voraussetzungen der Ausschreibung des Inklusionspreises am besten entsprechen. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 03.05.2025 im Rahmen des Thüringentages in Gotha statt.
Wie können Sie sich bewerben?
Ihre aussagekräftige Projektbewerbung richten Sie bitte an das Büro des Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt,
Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt
Ebenso können Sie unser Kontaktformular für Ihre Bewerbung nutzen, um uns größere Dateianhänge, Konzepte oder Fotos zukommen zu lassen. Bitte lassen Sie uns Ihre digitale Bewerbung in barrierefreier Form zukommen.
Bewerbungsschluss ist der 01.03.2025.
Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Für Rückfragen zu den formalen Kriterien stehen wir Ihnen gern per E-Mail zur Verfügung.