Jürgen Dusel bleibt Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beschluss des Bundeskabinetts bestätigt alten und neuen Beauftragten im Amt
In einer Pressemitteilung gaben das Büro von Jürgen Dusel und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unlängst bekannt, dass dieser in seinem Amt bestätigt wurde: Richtschnur müsse auch weiterhin die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sein, so der Bundesbeauftragte. Der Koalitionsvertrag sei in dieser Hinsicht ermutigend. Wichtig sei für ihn in dieser Legislaturperiode vor allem die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben, die Stärkung von Familien mit schwerstbehinderten Kindern und der Abbau von Barrieren vor allem in den Bereichen Wohnen, Mobilität und Gesundheit, sagte Dusel.
Die Meldung zitiert Jürgen Dusel weiter mit den Worten: "Die Verpflichtung privater Anbieter zu Barrierefreiheit ist ein Ziel, das wir weiter voranbringen müssen. Denn Barrierefreiheit ist keine Gängelei, sondern ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land.“
Joachim Leibiger gratulierte Jürgen Dusel zu dessen Bestätigung im Amt und betonte den Wunsch, das gute Verhältnis und die intensive Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebene weiter fortzusetzen: "Ich schätze Jürgen Dusel persönlich sehr und freue mich auf den weiteren Austausch mit ihm. Uns kommt die wichtige Aufgabe zu, die Interessen der Menschen mit Behinderungen in dieser schwierigen Zeit regional sowie überregional angemessen zu vertreten und dabei zentrale Aufgaben wie die stetige Reduzierung von Barrieren in allen Lebensbereichen nicht aus dem Blick zu verlieren.“
Hintergrund zum Amt des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Quelle: Pressemitteilung Nr. 01/2022, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
"Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung spielt eine wichtige Rolle für die Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz verankert. Demnach wirkt der oder die Bundesbeauftragte darauf hin, dass die Verantwortung des Bundes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Zur Wahrnehmung der Aufgabe müssen die Bundesministerien die beauftragte Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben beteiligen, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung der Aufgabe zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren.
Der alte und neue Beauftragte vertritt in diesem Rahmen die Interessen einer großen Bevölkerungsgruppe. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland. Insgesamt leben in Deutschland circa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Anzahl Menschen mit Beeinträchtigungen ergibt sich aus der Summe der Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen ab einem GdB von 50, den Menschen mit einem GdB unter 50 und chronisch kranken Menschen ohne anerkannte Behinderung."