Neukonstituierung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen – Beauftragter ruft zu Bewerbungen auf
Joachim Leibiger: „Gute Arbeit für Inklusion in Thüringen fortsetzen“
Medieninformation Nr. 3/2025
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, ruft die Verbände und Institutionen der Menschen mit Behinderungen dazu auf, sich als stimmberechtigte Mitglieder des Landesbeirates zu bewerben.
Neben dem Beauftragten verfügt der Beirat über bis zu 16 weitere stimmberechtigte Mitglieder. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist gemäß § 21 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, dass es sich um Verbände oder Institutionen der Menschen mit Behinderungen handelt, die
- landesweit tätig sind,
- ihren Sitz in Thüringen haben und
- nach ihren satzungsgemäßen Aufgaben die Durchsetzung der Belange von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.
Mit der Registrierung unterbreiten die Verbände und Institutionen namentliche Vorschläge für stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretung, die dann durch den Landesbeauftragten berufen werden.
Zur neuen Berufungsperiode des LBB ab dem 1. Juli 2025 sagt Leibiger: „Nach der Änderung des Thüringer Inklusionsgesetzes 2019/2020 haben wir den Landesbeirat neu aufgestellt. Die Arbeitsperiode von 2020-2025 war geprägt von vielschichtigen Krisen wie der Corona-Pandemie oder dem anhaltenden Krieg in der Ukraine. Dennoch konnte der Beirat wichtige Themen besetzen und in die Öffentlichkeit und den politischen Raum einbringen.
Die Mitglieder befassen sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, aber auch mit gremieninternen Forderungen z. B. nach Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes, Handlungsempfehlungen an die Jugend- und Sozialämter sowie einer Erklärung zur Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen an Politik und Zivilgesellschaft. Die Novelle der Thüringer Bauordnung im Sommer 2024 wurde kritisch bewertet. Menschen mit Behinderungen sind so sichtbarer und bringen sich aktiv ein.
Deshalb rufe ich die landesweit tätigen Selbsthilfeverbände auf, sich für die Mitarbeit im Beirat registrieren zu lassen.“
Der Registrierungsantrag könne schriftlich oder per E-Mail bzw. über das Kontaktformular des Beauftragten eingereicht werden. Er soll Angaben zu Zielen, der Organisations- und Mitgliederstruktur und der landesweiten Tätigkeit der Antragsteller enthalten. Bewerbungen können bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.
Joachim Leibiger kündigte außerdem an, die beratenden Mitglieder anzuschreiben und um Aktualisierung der Benennung ihrer Vertreter zu bitten. Zu ihnen gehören unter anderem Vertreter der Fraktionen im Thüringer Landtag, mehrerer Ministerien, Kammern und kommunaler Spitzenorganisationen sowie der LIGA der freien Wohlfahrtspflege.
Die Anträge zur Registrierung können wie folgt eingereicht werden:
Per E-Mail an: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Über das Kontaktformular.
Postalisch:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
'99096 Erfurt
Hintergrund:
Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen wird gemäß § 21 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung durch landesweit tätige Verbände und Institutionen von Menschen mit Behinderungen gebildet, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Durchsetzung der Belange von Menschen mit Behinderungen gehören. Siebzehn Mitglieder einschließlich des Landesbeauftragten sind stimmberechtigte Mitglieder. Weitere siebzehn Mitglieder sind beratend tätig, darunter auch von den fünf Fraktionen im Thüringer Landtag entsandte Mitglieder. Der Landesbeirat berät den Landesbeauftragten und kann der Landesregierung Empfehlungen für ihre Arbeit geben.
Weitere Informationen zum derzeit noch tätigen Landesbeirat finden sich im entsprechenden Themenbereich des LBB.
Katharina von der Gönna,
Pressesprecherin