Förderrichtlinie ThüBaFF tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft
Der TLMB veröffentlicht am heutigen 30.11.2021 die Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF). Die Richtlinie wird zunächst im Internet auf den Seiten des TLMB und der Thüringer Aufbaubank und bis Jahresende auch im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht.
Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 desThüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.
Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.
Anträge können mit Veröffentlichung der Richtlinie für 2022 gestellt werden. Eine Auszahlung ist im kommenden Jahr möglich, sobald der Thüringer Landtag die Mittel für 2022 (beantragt wurden 1 Mio. Euro) im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung gebilligt haben wird (derzeit wird damit im Februar 2022 gerechnet).
Für den 8. Dezember ist eine digitale Pressekonferenz mit Vertretern der Thüringer Aufbaubank geplant, um die Öffentlichkeit über die neue Richtlinie und insbesondere das Antragsverfahren zu informieren. Dazu wird in den nächsten Tagen noch eine Information an die Mitglieder des Landesbehindertenbeirates, der kommunalen Behindertenbeauftragten und der Medien erfolgen.
Im Folgenden finden Sie die neue ThüBaFF-Richtlinie im Wortlaut.
Die Antragsformulare werden in Kürze barrierefrei verfügbar sein und auf den Internetseiten des TLMB zum Download bereitgestellt. Auch die Thüringer Aufbaubank wird die Dokumente auf ihrer Internetseite veröffentlichen.