Test- und Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen endet zum 1. März
Nach den Plänen von Bund und Ländern sollen weitere Corona-Schutzvorgaben vorzeitig zum 1. März auslaufen. Wie dpa unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte, haben die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbart, die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen früher enden zu lassen. Ursprünglich waren die Maßnahmen noch bis zum 7. April vorgesehen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kann dies auch für Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten, da bislang keine anderslautenden Regelungen bekannt seien.