Aufgaben und Funktion
Amt des Behindertenbeauftragten
Die Tätigkeitsschwerpunkte des Beauftragten sind insbesondere in § 20 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) festgelegt.
Der Beauftragte hat nach dem Gesetz
- darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen abgebaut werden und die Verbesserung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erreicht wird,
- bei der Erstellung von Rechtsvorschriften, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beratend mitzuwirken,
- darauf hinzuwirken, das geschlechtsspezifische behinderungsbedingte Benachteiligungen abgebaut und verhindert werden,
- Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Verbände und Institutionen zu sein,
- Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel zu betreiben, das Verständnis für Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit zu erweitern,
- dem Landtag und der Landesregierung mindestens einmal in der Legislaturperiode des Landtags über seine Tätigkeit zu berichten,
- in regionalen und überregionalen Gremien mitzuarbeiten und
- eng mit Institutionen, Verbänden und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen zusammenzuarbeiten.