Barrierefreiheit
Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet
Die Durchsetzungsstelle ist gemäß Artikel 9 der EU-Richtlinie 2016/2102 im Büro des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Die konkreten Aufgaben und das Verfahren sind in § 5 des Thüringer Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der ThürBITVO geregelt.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den jeweils zuständigen Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich direkt an unser Büro unter: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die unter der URL https://www.tlmb-thueringen.de veröffentlichte Website des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Rechtsgrundlage für diese Erklärung ist Artikel 7 der EU-RL 2016/2102 bzw. § 3 ThürBarrWebG.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nach Rücksprachen mit entsprechenden Verbänden wird die Vorlesefunktion der persönlichen Screenreader bevorzugt, daher verzichtet die Website auf dieses Angebot.
Zudem können wir auf unsere im Pdf-Format bereitgestellten Broschüren in Leichter Sprache verweisen. - Pdf-Dokumente liegen derzeit auf der Internetseite des TLMB nicht in vollem Umfang barrierfrei vor. Die eingestellten, nicht-barrierefreien Pdf-Dokumente widersprechen dem Mindeststandard der EN 301 549 und erfüllen damit nicht die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
- Navigationsprobleme mit Screenreadern: Die Unzulänglichkeit der Navigation in Untermenüs mittels Tastatur stellt eine Barriere dar und ist nicht konform mit Kriterium 9.2.1.1 (Tastatur) der EN 301 549 und den WCAG 2.1 Richtlinien.
- Beschriftungen von Schaltern: Die Nutzung englischer Beschriftungen wie "PREV" und "NEXT" anstelle der lokalen Sprache ist eine Barriere, die gegen das Kriterium 3.1.2 (Sprache von Teilen) der EN 301 549 und die WCAG 2.1 verstößt.
- Leere Bereiche und Suchfunktion: Das Fokussieren leerer Zeilen durch Screenreader und die fehlerhafte Darstellung des Sucheingabefelds als Menü verstoßen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen, insbesondere gegen Kriterium 9.1.3.2 (Sinnvolle Reihenfolge) der EN 301 549 und WCAG 2.1.
- Regionstruktur auf verschiedenen Seiten: Die inkonsistente Einordnung von Navigationsbereichen in die Hauptregionen widerspricht dem Kriterium 9.2.4.1 (Bereiche überspringbar) und beeinträchtigt die Barrierefreiheit gemäß EN 301 549 und WCAG 2.1.
- Videozugänglichkeit: Probleme bei der Fokussierung der Steuerelemente in Videos für Screenreader-Nutzer stehen im Widerspruch zu den Kriterien 9.2.4.7 (Fokus sichtbar) und 9.2.1.1 (Tastatur) der EN 301 549 und WCAG 2.1, was eine Barriere darstellt.
- Unzureichende Überschriftenstrukturen: Auf einigen Seiten, wie zum Beispiel https://www.tlmb-thueringen.de/auftrag/, fehlt die H1-Überschrift, und die Hauptthematik der Seite wird stattdessen mit einer H2-Überschrift gekennzeichnet. Zusätzlich wurde festgestellt, dass auf manchen Seiten, wie der Veranstaltungsseite, eine inkonsistente Reihenfolge der Überschriften vorliegt, wobei ein Sprung von einer H1- zu einer H3-Überschrift erfolgt, ohne die H2-Ebene zu berücksichtigen. Diese inkonsistente Überschriftenstruktur ist nicht barrierefrei gestaltet und steht nicht im Einklang mit den Kriterien 9.1.3.1 (Info und Beziehungen) der europäisch harmonisierten Norm EN 301 549 und ist damit nicht konform zu den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).
- Fehlende Untertitel-Funktionalität in Videos: Das Fehlen einer Option zum Ein- und Ausschalten der Untertitel in eingebetteten Videos auf der Webseite stellt eine Barriere dar. Diese Einschränkung ist nicht konform mit dem Kriterium 7.1.4 (Untertitel Anpassungen) der europäisch harmonisierten Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1).:
- Newsletter-Anmeldeseite und Newsletter-Archiv: Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Links, unzureichende Textkontraste und das Fehlen von Linktexten verstoßen gegen die Kriterien 9.1.4.1 (Verwendung von Farbe) der EN 301 549 und WCAG 2.1, was Barrieren für die Zugänglichkeit bildet.
- iFrames: Ein iFrame ohne zugänglichen Namen zu haben, verstößt gegen das Kriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) der EN 301 549 und WCAG 2.1, was eine Barriere darstellt.
- Barrierefreiheitsfunktion zur Schriftgrößenveränderung: Zu kleine Schaltflächen und eine irreführende Menükennzeichnung verstoßen gegen das Kriterium 2.5.5 (Zielgröße) der EN 301 549 und WCAG 2.1 und stellen somit Barrieren dar.
Datum der Erstellung dieser Erklärung: Erfurt, 06.12.2023
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Tel. 0361/573118000
E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de
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Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.
Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Falls Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an die in unserem Büro angesiedelte Landesdurchsetzungsstelle unter: kontakt(at)tlmb.thueringen.de