Blindheitsgemäßer Arbeitsplatz mit Braillezeile

Digitale Barrierefreiheit

Online bleiben - Teilhabe auch im Internet

Unsere Welt ist längst digitalisiert. Wir nutzen Smartphones und Apps im Alltag, nehmen an Videokonferenzen und Online-Fortbildungen teil oder kaufen im Internet ein. Daher sollten auch alle Menschen die Möglichkeit haben, daran teilzuhaben.

Nutzer digitaler Endgeräte stellen jedoch häufig fest, dass zahlreiche Angebote und Anwendungen (noch) nicht barrierefrei zugänglich sind: Von Webseiten über Software und Apps bis hin zu Pdf-Dateien, die zwar als Download bereit stehen, jedoch nicht als Text auslesbar sind. Häufig ist es schwer, Inhalte und Informationen wahrzunehmen oder überhaupt erst zu finden. Diese Probleme sind nicht mehr zeitgemäß und nicht rechtskonform. Eine bereits im Jahr 2016 verfasste EU-Richtlinie, die zudem in Bundes- und Landesgesetze umgesetzt wurde, fordert mittlerweile die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit.

Zugänge schaffen: Vorteile barrierefreier Angebote

  • Eine gut strukturierte, intuitiv bedienbare Webseite oder Anwendung spart Zeit und Mühe bei der Suche nach den notwendigen Informationen
  • Untertitel helfen, in einer unruhigen Umgebung trotzdem Inhalte, zum Beispiel aus einem Video, wahrnehmen zu können
  • Themen in leichter Sprache zu erklären hilft jedem Menschen beim ersten Verständnis von komplexen Inhalten
  • Die Bedienbarkeit mit der Tastatur oder die Möglichkeit der Nutzung von Shortcuts kann unsere Arbeitsabläufe beschleunigen und effektiver gestalten

Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Beitrag zu mehr Barrierfreiheit, sondern unterstützen Nutzer mit und ohne Behinderung. Denn eine gut zugängliche digitale Welt hilft z.B. auch den Älteren in unserer Gesellschaft.

Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken

Das Team des TLMB und der Landesdurchsetzungsstelle setzt sich für eine umfassende digitale Barrierefreiheit ein. Als Anbieter digitaler Inhalte oder als Nutzer können Sie dazubeitragen, die (digitale) Welt Schritt für Schritt zugänglicher zu machen und Ihre Angebote so bedienbar wie möglich zu gestalten.
Insbesondere wenn Sie Projekten neu entwickeln, aber auch wenn Sie Inhalte überarbeiten und umgestalten, sind die folgenden Punkte hilfreich:

  • Eine übersichtliche Struktur mit Überschriften, Absätzen und Listen
  • Untertitel und Alternativen für Audio und Videoinhalte
  • Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte, wie beispielweiese Fotos, damit Screenreader (Hilfssoftware für Menschen mit Sehbehinderung) die Möglichkeit haben diese zu erfassen
  • Flexible Darstellung (Anpassung von Kontrast, Farbe und Text-Größe)
  • Navigation über die Tastatur
  • Leichte Sprache
  • Gebärdensprache

Unsere Handreichung digitale Barrierefreiheit  liefert einen Einstieg in das Thema im Bereich der Webseiten. Es werden allgemeine Begriffe und mögliche Barrieren  erläutert. Zudem sind Gesetzlichkeiten und Werkzeuge zur Prüfung von Internetseiten beschrieben. Mit der Checkliste am Ende können Sie ohne Vorkenntnisse Ihre eigene Webpräsenz einer vereinfachten Überprüfung unterziehen.
In Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg fand im Jahr 2021 eine Fortbildung zu barrierefreien Dokumenten statt. Zielgruppe waren die Thüringer kommunalen Behindertenbeauftragten. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden folgende Dokumente bereitgestellt: Das zugehörige Handout sowie die Checklisten für barrierefreie Powerpoint-Präsentationen und für barrierefreie Word-Dokumente stehen zum Download bereit. 

Ansprechpartner

Enrico Göbel,
Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
internet(at)tlmb.thueringen.de

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