Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF
Aktueller Hinweis: Vorläufiger Programm-Stopp
Aufgrund des hohen Interesses am ThüBaFF-Programm gilt bis auf Weiteres ein Antragsstopp für alle Fördergegenstände der Richtlinie. Die Fördermittel für das laufende Programmjahr 2024/25 sind vorläufig erschöpft.
Der TLMB hat eine eigene Förderrichtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Freistaat initiiert, die Ende 2021 in Kraft getreten ist. Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm - kurz ThüBaFF wird zusammen mit der Thüringer Aufbaubank umgesetzt.
Förderziel des Programms ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Mit dem ThüBaFF soll die Maßnahme III.2 des Thüringer Maßnahmenplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht werden.
Über die inhaltlich breit angelegte ThüBaFF-Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden; Straßen, Wegen und Plätzen; von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.
Haben Sie allgemeine Fragen zur Antragstellung und zur Förderung?
Dann verweisen wir zunächst auf die von uns zusammengestellten FAQs zum ThüBaFF-Programm.
Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF)