Kommunale Behindertenbeaufragte in Thüringen
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt arbeiten kommunale Behindertenbeauftragte. Darüber hinaus sind auch in einigen kreisangehörigen Städten Behindertenbeauftragte bestellt. Aufgaben und Kompetenzen der kommunalen Beauftragten sind in § 22 ThürGiG geregelt. Sie beraten Bürgerinnen und Bürger in Einzelfällen und stehen den Kommunen und lokalen Politikern bei Fragen beratend zur Seite.
Gemeinsam mit den kommunalen Behindertenbeauftragten arbeitet der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in einer Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zusammen.
Etwa vierteljährlich treffen sich die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch sowie zu Fortbildungen. Die Landesarbeitsgemeinschaft hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.