Neuberufung des Landesbehindertenbeirates im Thüringer Landtag
Am 01.07.2020 eröffnete Joachim Leibiger die erste konstituierende Sitzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung. In Gegenwart von Landtagspräsidentin Birgit Keller und Sozialministerin Heike Werner überreichte der Beauftragte die Berufungsurkunden und stellte den Entwurf einer Geschäfts- und Wahlordnung vor.
Der Landesbehindertenbeirat (LBB) arbeitet auf der Grundlage von § 21 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) in der Fassung vom 30. Juli 2019. Durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 2019 wurde die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates völlig neu strukturiert. In einer symbolischen Staffelübergabe wechselten der Vorsitz und die Ansiedlung des Beirates vom Thüringer Sozialministerium zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und damit in die Zuständigkeit des Thüringer Landtags.