Normen und Vorgaben auf Bundesebene

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe

Das Teilhabestärkungsgesetz wurde am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Neben einigen verfahrensbezogenen Regelungen wird mit dem Gesetz Vorsorge für mehr Gewaltschutz getroffen, das Budget für Ausbildung auch für bereits in Behindertenwerkstätten tätige Menschen geöffnet und ein Zugangsrecht für Menschen mit Assistenzhunden geschaffen.

Dabei wird das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz erstmals auch auf private Rechtsträger ausgedehnt und das Schlichtungsverfahren beim Bundesbehindertenbeauftragten auf Assistenzhund-Konfliktfälle erweitert. Da eine entsprechende Regelung im Landesrecht fehlt, sind Landes- und Kommunalbehörden in Thüringen nicht von der Regelung erfasst.

Sie finden den Gesetzestext auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Teilhabestärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG), so der vollständige Titel, trat am 22. Juli 2021 in Kraft. Seit seinem Inkrafttreten stand es bereits in der Kritik, denn für die dort festgeschriebenen Regelungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit gelten oft langjährige Übergangsfristen. Zudem findet das BFSG im Wesentlichen erst ab dem 28. Juni 2025 Anwendung.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Wortlaut.

Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
(Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt Betroffene und Ratsuchende in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn es um Assistenz, Hilfsmittel oder eine Teilhabeplanung geht. Bundesweit gibt es ein Netzwerk von rund 500 Beratungsangeboten.

Am 17. Juni 2021 wurde die neue Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV) veröffentlicht.

Antragsberechtigt für die Förderperiode 2023 – 2029 sind juristische Personen. Thüringen stehen in dieser Zeit  etwa 19 geförderte Vollzeitstellen für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung.
Sie finden die neue EUTBV auf den Seiten der Fachstelle Teilhabeberatung.

Angebot der Fachstelle Teilhabeberatung in Deutscher Gebärdensprache zur EUTBV vom 17.06.2021