Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)
Die Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, kurz ThürBITVO, dient der Umsetzung des ThürBarrWebG und der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Thüringen. Die Verordnung gilt für Websites und mobile Anwendungen nach § 1 ThürBarrWebG.
Zum Text der ThürBITVO vom 28. April 2020.